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Glauben leben

Taufe

Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft aufgenommen. Er bekommt den Segen Gottes. Durch die Taufe wird das Mensch und Gott miteinander verbunden. Das Element der Taufe ist das Wasser. Dreimal gießt der Pfarrer oder die Pfarrerin Wasser über den Kopf des Täuflings. Alles, was den Menschen von Gott trennt, wird mit der Taufe symbolisch abgewaschen.

Der Taufgottesdienst kann dann in der Gebärdensprache gefeiert werden. Es besteht die Möglichkeit, die Taufe im Rahmen des Gehörlosengottesdienstes (Theodor-Fliedner-Kirche in Marienstieft) oder in einem extra Taufgottesdienst in der eigenen Kirchengemeinde durchzuführen. Die Absprache mit der eigenen („hörenden“) Kirchengemeinde ist wichtig, da sie zunächst zuständig für die Taufe ist. Das gilt ebenso für Trauungen und Beerdigungen. Bitte, Konntakt mit Gebärdensprachlichen Seelsorge Pfn Rempel aufnehmen.

Welche Schritte muss ich gehen?

  1. Pfn Rempel kontaktieren, wenn Sie Taufe planen.
  2. Taufspruch aussuchen. Diese Webseite ist große Hilfe: hier.
  3. Für die Taufe brauchen Sie die Geburtsurkunde des Täuflings und die Patenscheine der Paten, womit die Kirchenzugehörigkeit bestätigt wird (egal ob katholisch, oder evangelisch). Die Patenscheine werden vom jeweils zuständigen Pfarramt der Paten ausgestellt.

 

Trauung

Hörgeschädigte Paare, die sich für ihre Trauung einen Gottesdienst in Gebärdensprache wünschen, können sich an die Gehörlosenseelsorge wenden. Der Traugottesdienst kann in der eigenen Kirche oder auch in einer anderen Kirche (nach Absprache) gefeiert werden. Im Gegensatz zum Gehörlosengottesdienst wird bei einer Trauung in der Gebärdensprache meistens die Orgel gespielt, da es in der Regel hörende Familienangehörige gibt.

Wichtig: 1. Zugehörigkeit zur ev- lutherischen Kirchen - mind. einer der beiden. 2. Urkunde vom Standesamt über die Abschließung der Ehe.

Konfirmation

In der Konfirmation bestätigen die Jugendlichen ihre Taufe. Das Wort Konfirmation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Befestigung" oder "Bekräftigung". Denn die meisten Konfirmandinnen und Konfirmanden wurden als Kleinkinder getauft. Die Entscheidung haben ihre Eltern für sie getroffen. In der Konfirmation sollen sie diesen Schritt bewusst nachvollziehen. Durch das Mitsprechen des Glaubensbekenntnisses sagen die Konfirmanden zu ihrer eigenen Taufe "Ja" und werden zu mündigen Mitgliedern der Kirche.

Zur Konfirmation gibt es zwei Wege:

  1. Der/die Jugendliche wird in der “eigene” Gemeinde konfirmiert, da wo Unterricht war. Dazu wird Gebärdensprachdolmetscher beantragt. Bitte, rechtzeitig Antrag von DAFEG Seite holen und vom zuständigen Pastor ausfüllen, dann bei der Gehörlosen Seelsorge bestätigen, dann geht Antrag zur Dafeg!
  2. Der/die Jugendliche besucht LBZfH in Braunschweig und wird von Pfn Rempel unterrichtet. Es gibt noch Konfirmandenfreizeit. Dann kann er/die Jugendliche von Pfn Rempel konfirmiert werden. Das ist von der Anfragen abhängig. Bitte, rechtzeitig Kontakt zur Pfn Rempel aufnehmen.

Beerdigung

Stirbt ein hörgeschädigter Mensch, dann ist es die Familie, die die Beerdigung organisiert. Die Familie sollte das Beerdigungsinstitut darüber informieren, wenn die Beerdigung in der Gebärdensprache durchgeführt werden soll. Das ist sinnvoll, wenn zum Beispiel hörgeschädigte Familienangehörige oder Mitglieder von Gehörlosenvereinen am Gottesdienst teilhaben. Das Beerdigungsinstitut kann sich an die Gehörlosenseelsorge wenden, um einen Termin für die Beerdigung abzusprechen.

Dann gibt es einen Termin zum Gespräch.

Besondere Anliegen

Haben Sie besondere Anliegen? Wollen Sie Ihr Kind taufen? Oder Sie selbst wollen getauft werden? Oder planen Sie eine Trauung, oder silberne, goldene Hochzeit? Hier finden Sie Informationen zu: Taufe, Konfirmation, Trauung, Beerdigung.